Vollstationäre Pflege
Die monatliche Abrechnung unserer Leistungen erfolgt auf Basis der mit den Pflegekassen und dem Landschaftsverband Rheinland vereinbarten Leistungsentgelte. Darin sind enthalten:
Die Leistungsentgelte für die Pflege ergeben sich aus der jeweiligen Pflegestufe, beziehungsweise dem Grad der Pflegebedürftigkeit. Auch die Höhe der Zuschüsse der Pflegeversicherung richtet sich nach diesen Pflegestufen.
Bei einem persönlichen Beratungstermin zeigen wir Ihnen gerne unser Haus und stellen Ihnen unser Leistungsangebot vor. Wir beraten Sie zu all Ihren Fragen, wie etwa zur Pflegeversicherung, zur Sozialhilfe oder zum Pflegewohngeld.
Allgemeine Informationen zu unseren Pflegesätzen erhalten Sie hier als PDF zum Download.